Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Fair Resort Jena (nachfolgend kurz „Hotel“).

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

II. Vertragsabschluss

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“)

zustande. Eine elektronische Empfangsbestätigung im Zuge einer Reservierungsanfrage im Internet stellt keine Annahme des Hotelaufnahmevertrages dar.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.

4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von _ 5,00 erheben.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

8. Vor Ort sind zu bestimmten Zeiten, oder aus verschiedenen Veranlassungen Zusatzgebühren zu bezahlen. Diese Gebühren sind obligatorisch und von jedem Gast zu entrichten, außer diese Gebühren sind ausdrücklich im jeweiligen Angebot inkludiert. Die Höhe der Gebühren wird Tagesaktuell in der Buchungsbestätigung oder in der Preisauszeichnung auf der Internetseite www.fairresort.de ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um Parkgebühren (pro Fahrzeug und Tag), den Wochenendzuschlag (pro Person und Nacht an jedem Freitag und Samstag) und die Fremdenverkehrswerbegebühr (pro Person und Tag). Die Fremdenverkehrswerbegebühr berechtigt unter Anderem zur Nutzung des öffentlichen Personen Nahverkehrs in Jena, sowie zur Nutzung der Wellnesseinrichtungen im Hotel (Pool, Sauna). 

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Maßgeblich  ist der Zugang der Rücktrittserklärung im Hotel (aus Beweissicherungsgründen wird dem Gast empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären). Dabei gelten folgende Bestimmungen:

a) In jedem Fall des Rücktritts des Gastes steht dem Hotel unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der gebuchten Zimmerkontingente und Leistungen folgende pauschale Entschädigung zu (in % vom vereinbarten Übernachtungs-, bzw. Leistungspreises):

– bis zum 30. Tag vor Anreise 10%
– 29 bis 22 Tage  vor Anreise 25%
– 21 bis 15 Tage vor Anreise 35%
– 14 bis 7 Tage vor Anreise 50%
– 6 bis 1 Tag vor Anreise 65%

– Rücktritt (Storno) am Anreisetag oder bei Nichtanreise (Nicht in Anspruchnahme der Leistung; „No Show“) 80%

b) Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

c) Für zusätzlich gebuchte Wellness- und Sportpakete gelten folgende Stornopauschalen:

– bis 1 Tag vor Anreise (in Anspruchnahme) kostenfrei
– danach 80%

Sind diese Leistungen Bestandteil eines Gesamtpaketes inklusive Übernachtung, gelten die Pauschalen unter Ziffer IV Abs.1a.

2. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs.2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;

– ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet  erscheinen;

– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

-ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Reisvermittlers eröffnet oder die Eröffnung desselben wegen mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung

1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max.

– 100.000,00€ für Sachschäden und auf max.
– 10.000,00€ für Vermögensschäden begrenzt.

Die Haftungsbegrenzung und –ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu _ 3.500,00€. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf _ 800,00€. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von _ 2000,00€ versichert. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.

7. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.  Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

9. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen.  Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die Vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

10. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des sch&aauml;digenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. Erwerb, Bezahlung, Einlösung, Rückgabe von Gutscheinen

1. Es ist möglich über verschiedene Kanäle Gutscheine für Leistungen des Hotels zu erwerben. Diese Gutscheine können Einzel- oder Paketleistungen, sowie Geldbeträge (in EURO) beinhalten. Die Gutscheine sind mit einer Laufzeit (in der Regel 12 Monate ab Ausstellungsdatum) ausgestattet. Bei Aktionsleistungen (Feiertage, Saisonzeiten o.ä.) ist die Laufzeit auf die angegebenen Zeiten beschränkt. Der Gutschein muß im angegebenen Zeitrahmen oder zum angegebenen Termin eingelöst werden. Wird ein reservierter Termin nicht wahrgenommen (Nichtanreise) verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

2. Für die Einlösung der Gutscheinleistungen gelten auch die oben angegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Einlösung ist je nach Verfügbarkeit des Hotels (Zimmer, Wellnesstermine, Restaurantplätze o.ä.) möglich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Einlösedatum besteht nur, wenn dies im Gutschein ausdrücklich vermerkt ist. Beachten Sie bitte, dass auch bei der Einlösung des Gutscheines zusätzliche Gebühren erhoben werden, wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsumfang des Gutscheins angegeben sind (Fremdenverkehrswerbegebühr, Wochenendzuschlag, Saisonzuschlag, Parkgebühr o.ä.). Bei Nichtanreise oder Stornierung der Gutscheinreise bis eine Woche vor Anreise, verfällt der komplette Gutschein. Ansonsten gelten unsere Stornobedingungen aus Abschnitt IV Punkt 1.

3. Für erworbene Gutscheine gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Sollte der Gutschein bis zum Ablauf dieser Frist nicht bezahlt sein, eröffnet das Hotel ein Mahnverfahren. Der Gutschein ist per Überweisung (Kontodaten auf Rechnung) zu bezahlen.

4. Für den Gutscheinerwerb gelten die Bestimmungen des Fernabgabegesetzes. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Gutscheine welche für ein bestimmtes Datum oder für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt wurden (Weihnachten Silvester, Ostern, 01.Mai, o.ä.)

Eine Rückgabe des erworbenen Gutscheins ist nur in Ausnahmefällen möglich. In diesem Fall erheben wir eine Storno- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00€ pro Gutschein.

5. Wird der Gutschein innerhalb der angegebenen Gutscheinlaufzeit nicht eingelöst, kann dieser gegen eine Gebühr von 30,00€, für weitere 12 Monate, verlängert werden.

6. Gutscheine welche über Vermittlern oder Händlern erworben werden können nur akzeptiert werden, wenn der Gutschein komplett bezahlt, der Nachweis darüber geführt und die Auszahlung des vertraglich vereinbarten Gutscheinwertes vom Vermittler an das Hotel sichergestellt ist. Im Falle der Insolvenz eines solchen Vermittlers kann die Einlösung des Gutscheines, auch nach bestätigter Reservierung, vom Hotel abgelehnt werden.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels (Jena).

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 10.12.2015

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/